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Das ALG hat entschieden

„Nulltarif-Optionen“ nicht zulässig

Die „Nulltarif-Optionen“ „Stream­On“ der Telekom sowie der „Vodafone-Pass“ verstoßen gegen das im EU-Recht verankerte Prinzip der Netzneutralität. Dabei handelt es sich um die Pflicht, alle Daten im Internet ohne Diskriminierung oder Störung gleich zu behandeln.