Markiert: Aufmerksamkeitswert

Einfach löschen reicht nicht: Video-Gegendarstellung muss „Gleiche Aufmachung“ haben

Muss ein Unternehmen eine Gegendarstellung ver­öffentlichen, so muss diese die gleiche Aufmerksamkeit finden können, wie die Erstmitteilung. Es muss ­sichergestellt sein, dass der gleiche Interessentenkreis erreicht und der gleiche Grad an Aufmerksamkeit gewährleistet ist. Bei einem gesprochenen Text in einem Video verlangt dies eine Gegendarstellung, die ebenfalls gesprochen wird.