Markiert: Auskunftsrecht

EuGH: In DSGVO-Auskunft müssen Datenempfänger konkret benannt werden, Kategorien reichen nicht aus

Das geltende Datenschutzrecht gewährt dem Betroffenen mit dem Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO einen umfassenden Anspruch auf Information über Inhalt und Umfang der ihn betreffenden Datenverarbeitungen. Im Rahmen der Auskunft ist auch über Empfänger bzw. Kategorien von Empfängern dieser Daten zu informieren. Nun hat der EuGH entschieden, dass grundsätzlich immer konkrete Empfänger benannt werden müssen.