Beschluss vom 26.4.2023, Az. 1 BvR 718/23. Veröffentlicht ist der Beschluss im Volltext nicht, soweit ersichtlich auch nicht in Form einer Pressemitteilung (Stand 15.5.2023, 0;00 Uhr). Wohl aus gutem Grunde nicht.
Der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki ist vor dem LG Köln erneut gegen eine Berichterstattungen der „Bild“ vorgegangen – auch dieses Mal mit Erfolg. Das Boulevard-Blatt muss es unterlassen, weiter darüber zu schreiben, dass der Kardinal über die Personalakte eines umstrittenen Pfarrers informiert war, der später befördert wurde.