Markiert: Az. 1 BvQ 108/20

Verfassungsbeschwerde gegen E-Patientenakte: Versicherte haben Dateneinsicht selbst in der Hand

Verbundene Datenverarbeitungen verletzen Versicherte nicht in ihrem Recht auf informationelle Selbstbestimmung, da die Nutzung einer elektronischen Patientenakte für Versicherte freiwillig ist. Das hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe beschlossen und eine Verfassungsbeschwerde wegen fehlender Zulässigkeit nicht zur Entscheidung angenommen (Beschluss vom 4. Januar 2021, Az. 1 BvR 619/20).