Werbeanzeigen mit Zitaten ohne Zustimmung zulässig
Eine Werbeanzeige für ein Produkt gegen das Reizdarmsyndrom, die im Deutschen Ärzteblatt erschien, zitierte einen Arzt, der der Verwendung nie zugestimmt hatte. Doch das ist nicht per se unzulässig, entschied das OLG Köln.