Markiert: Az. 4 U 58/23

Facebook-Schmähkritik: „Stück Hirn-Vakuum“ nicht von Meinungsfreiheit gedeckt

Wann eine Äußerung auch rechtlich zu weit geht, ist immer von Einzelfall und Kontext abhängig. Dass das LG Heilbronn die Äußerung eines Facebook-Nutzers, der die SPD-Politikerin Sawsan Chebli unter anderem mit „Hirn-Vakuum“ beleidigte, aber von der Meinungsfreiheit gedeckt sah, kam für viele überraschend.