Rechtsprechung zum Impressum
Das Impressum muss auf Präsenzen leicht erkennbar sein. Ist das gewahrt, wenn es unter der Bezeichnung „Kundenbetreuung“ hinterlegt ist?
Das Impressum muss auf Präsenzen leicht erkennbar sein. Ist das gewahrt, wenn es unter der Bezeichnung „Kundenbetreuung“ hinterlegt ist?