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Achtung Abmahnfalle: Online-Shops müssen Bestellbuttons klar kennzeichnen

Ein Online-Shop muss einen klar als solchen gekennzeichneten Bestellbutton im Bestellprozess einrichten, so das Landgericht Hildesheim. Geklagt hat die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen den Betreiber eines Online-Shops mit Sitz in Hildesheim, bei dem die Kunden durch die Auswahl des Zahlungsmittels ohne weitere Bestätigung bereits eine Bestellung auslösten.