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Urteil des EUIPO: Amazon Smile setzt sich durch

Darf ein junges Handelsunternehmen einen lächelnden Pfeil verwenden, der stark an das bekannte Amazon-Smile erinnert? Oder entsteht damit bereits ein unzulässiger Imagetransfer? Die Widerspruchsabteilung des EUIPO hat diese Fragen nun deutlich beantwortet.