OLG Hamm: Falsches Energie-Effizienzspektrum gleicht Nichtangabe
In Werbung und Angeboten für energieverbrauchsrelevante Produkte muss im Off- sowie im Online-Handel unter anderem das Spektrum der vorhandenen Effizienzklassen angegeben werden. Dass ein fehlerhaftes Spektrum so zu behandeln ist, als würde diese Pflichtangabe gänzlich fehlen, entschied nun für den Fall der Prospektwerbung für einen Backofen das OLG Hamm.