Markiert: Az. T-478/21

Teilweise Verfall wegen Nichtbenutzung: Marke BALLON D’OR bleibt für Fußballshow bestehen

Die französische Gesellschaft Les Éditions P. Amaury ist Markenrechtinhaberin an BALLON D’OR, dem Preis für den besten Fußballer des Jahres. Sie ist gegen die Entscheidung des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) vorgegangen, ihre Unionsmarke für teilweise verfallen zu erklären.