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Europäischer Gerichtshof urteilte: Farbe im Namen wird zum Schutzhindernis

Darf ein Fahrradhersteller seinen Firmennamen „ROSE“ als Unionsmarke für Kleidung, Schuhe und Mützen schützen lassen – obwohl das Wort auf Deutsch und Französisch schlicht die Farbe Rosa bedeutet? Was gilt, wenn eine Farbe so eng mit einer bestimmten Produktkategorie verknüpft ist, dass Mitbewerber sie zur Warenbeschreibung benötigen?