Anwaltlicher Gegenstandswert kann vom Gerichtlichen abweichen
Die Voraussetzungen für eine gesonderte Wertfestsetzung liegen vor, denn der anwaltliche Gegenstandswert weicht von dem gerichtlichen Streitwert ab. Der Gegenstandswert für die anwaltliche Tätigkeit richtet sich, wenn – wie hier – ein Rechtsmittel aufgrund eines unbeschränkten