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BAG sieht Diskriminierung: Tarifliche Mehrarbeitszuschläge dürfen Teilzeitkräfte nicht benachteiligen

Das Bundesarbeitsgericht hat eine tarifvertragliche Regelung für unzulässig erklärt, nach der Mehrarbeitszuschläge erst ab der 41. Wochenstunde gezahlt werden – unabhängig davon, ob Beschäftigte in Voll- oder Teilzeit arbeiten. Eine solche Vorschrift verstoße gegen das Diskriminierungsverbot aus § 4 Abs. 1 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG).

Mitbestimmungspflicht durch Gesamtbetriebsrat: Überwachungsdruck durch Headset-Pflicht bei Primark

Primark wollte durch die Einführung eines Headset-Systems für seine Angestellten die Arbeitsprozesse optimieren und die Kommunikation erleichtern. Da jedoch Vorgesetzte Gespräche zumindest theoretisch jederzeit mithören könnten, erzeuge dies einen enormen Überwachungsdruck bei Arbeitnehmern. Dies sei durch den Gesamtbetriebsrat mitbestimmungspflichtig.