BVerwG stärkt Kritiker des Rundfunkbeitrags: Keine Beitragspflicht bei mangelnder Programmvielfalt
Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem Grundsatzurteil entschieden, dass die Zahlungspflicht für den Rundfunkbeitrag dann nicht mehr verfassungsgemäß ist, wenn das Gesamtprogramm des öffentlich-rechtlichen Rundfunks über einen längeren Zeitraum hinweg die Anforderungen an Vielfalt und Ausgewogenheit gröblich verfehlt.