LG München I: Eine „Rostbratwurst“ muss nicht aus Nürnberg kommen
Der Begriff „Nürnberger Rostbratwurst“ ist nicht nur hierzulande sehr bekannt. Mit der Frage, ab wann eine Bratwurst dann auch letztlich „Nürnberger Rostbratwurst“ genannt werden darf, haben sich jedoch wahrscheinlich die wenigsten beschäftigt. Diese Frage wurde nun aber zum Streitfall.