EuGH stärkt Rechte von Reisenden: Verarbeitung von Fluggastdaten nur bei Terrorgefahr
Die Speicherung von Fluggastdaten stellt einen erheblichen Eingriff in das Grundrecht des Privat- und Familienlebens dar. Deshalb müsse diese auf das zur Terrorismus- und Kriminalitätsbekämpfung absolut Notwendige beschränkt werden, so der Europäische Gerichtshof (EuGH, Urt. v. 21.06.2022, Az. C-817/19).