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BGH-Paukenschlag zum Cardsharing: Kein Computerbetrug ohne Stoffgleichheit

Die strafrechtliche Bewertung der Pay-TV-Piraterie mittels Cardsharing erfährt durch eine aktuelle Entscheidung des BGH eine maßgebliche Zäsur. Während die unbefugte Nutzung verschlüsselter Sendesignale zivilrechtlich zweifellos sanktioniert bleibt, scheitert eine Verurteilung wegen Computerbetruges an den dogmatischen Hürden des Vermögensschadens.

Beauty-Claim oder Health-Claim? Wann kippt ein Beauty-Versprechen ins Gesundheitsversprechen?

(…) Kollagen-Drinks gelten als Lifestyle-Trend. Online werben Hersteller mit glatter, elastischer Haut, wissenschaftlich belegten Effekten und „sichtbaren Ergebnissen“. Doch ab wann wird aus einem Schönheitsversprechen eine Gesundheitsangabe – und damit eine verbotene Aussage nach europäischem Recht?

Rabatt-Tricks im Visier: BGH klärt Anforderungen zu Preisangaben bei Rabattwerbung

(…) Mit Urteil vom 9.10.2025, Az. BGH I ZR 183/24 hat der BGH in letzter Instanz bestätigt, dass die bloße Angabe von einem 30-Tages-Bestpreis in einer Fußnote die Anforderungen der Preisangabenverordnung nicht erfüllt und als wettbewerbswidrig anzusehen ist, wenn sie von einem Bezug zu anderen Preisinformationen überlagert wird.

Ist Online-Coaching Fernunterricht?

Nachdem die Frage lange umstritten war, hatte der BGH sich zu dieser Thematik geäußert und klargestellt, unter welchen Voraussetzungen das Fernunterrichtsschutzgesetz auf Coaching-Verträge Anwendung findet. Im Anschluss an das BGH-Urteil hatte sich nunmehr auch...

Payback-Punkte bei Medizinprodukten gedeckelt

Der BGH hat mit Urteil vom 17.7.2025 Az. I ZR 43/24 der Gewährung von Payback-Punkten beim Verkauf von Medizinprodukten einen Riegel vorgeschoben. Auslöser war ein Streit zwischen einem Hörakustiker und der Zentrale zur Bekämpfung...

Verbraucherschutzzentrale gewinnt gegen Facebook

Facebook (heute Meta) hat im Jahr 2012 den Nutzern auf seiner Plattform ein „App-Zentrum“ angeboten, in dem die Nutzer kostenlos Spiele anderer Anbieter spielen konnten. Klickte der Nutzer auf den Button „Sofort spielen“, so erlaubte er der jeweiligen App Inhalte in seinem Namen zu posten und personenbezogene Daten, wie z. B. die E-Mail-Adresse an Drittanbieter weiterzugeben.

„Cheat-Software“ für Spielkonsolen verstößt nicht gegen Urheberrecht, soweit sie Objekt- oder Quellcode der Spielesoftware nicht umschreibt

Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass der Vertrieb von Software, die dem Nutzer die Manipulation des Programmablaufs eines Computerspiels ermöglicht, ohne die Programmdaten des Objekt- oder Quellcodes der auf der Spielkonsole eingesetzten Spielesoftware zu verändern, nicht das Urheberrecht des Spieleherstellers an der Spielesoftware verletzt.