Markiert: Bild

Bild siegt vor LG Berlin II: Teilnehmer an Pro-Palästina-Demo durfte gezeigt werden

Demonstrationen sind öffentliche Veranstaltungen. Daher liegt es schon in der Natur der Sache, dass dort fleißig fotografiert und gefilmt wird – auch von der Presse. Und so gab es auch nach einer Pro-Palästina-Demo am 7. Oktober in Berlin viele Medienberichte über die Veranstaltung. Im Zuge der Berichterstattung der Bild-Zeitung war ein Mann am Rande eines Fotos zu sehen, das veröffentlicht wurde. Das LG Berlin II musste nun entscheiden, ob dem Demonstrationsteilnehmer ein Unterlassungsanspruch gegen die Veröffentlichung zusteht, da er nie in diese eingewilligt hat.

Kardinal Woelki geht erfolgreich gegen „Bild“-Artikel vor

Der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki ist vor dem LG Köln erneut gegen eine Berichterstattungen der „Bild“ vorgegangen – auch dieses Mal mit Erfolg. Das Boulevard-Blatt muss es unterlassen, weiter darüber zu schreiben, dass der Kardinal über die Personalakte eines umstrittenen Pfarrers informiert war, der später befördert wurde.

Gericht untersagt „BILD“ Äußerungen über Kardinal Woelki

Der Kölner Erzbischof Kardinal Woelki ist gegen die Berichterstattung der „BILD“-Zeitung über ihn vorgegangen. Er sah in einigen Artikeln über den Umgang mit Missbrauchsfällen im Bistum Köln seine Persönlichkeitsrechte verletzt.

Auskunft an Journalistin zu Unrecht verweigert

Die „Bild“-Reporterin Lydia Rosenfelder wollte mehr zu den Gesprächsinhalten des Abends wissen. Im Zuge der Recherche stellte sie unter anderem fest, dass die vom BVerfG zu dem Ereignis herausgegebene Akte weder Inhalte der gehaltenen Vorträge enthielt noch alle Dokumente vorhanden waren, die sich in der von der Bundesregierung herausgegebenen Akte fanden.

Fotografieren ist nur bei ausdrücklicher Zustimmung erlaubt.

Anke Engelke wehrt sich gegen „Bild“

Anke Engelke sah sich durch den Bericht in ihrem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt und ging gegen die Berichterstattung vor. Die Bild hielt dagegen, dass es sich bei dem Scheidungsverfahren Engelkes um ein Ereignis der Zeitgeschichte handelte, was nach §§ 22, 23 Kunsturhebergesetz (KUG) auch die Veröffentlichung der Fotos rechtfertige.