Markiert: Bildzeitung

Fotografieren ist nur bei ausdrücklicher Zustimmung erlaubt.

Anke Engelke wehrt sich gegen „Bild“

Anke Engelke sah sich durch den Bericht in ihrem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt und ging gegen die Berichterstattung vor. Die Bild hielt dagegen, dass es sich bei dem Scheidungsverfahren Engelkes um ein Ereignis der Zeitgeschichte handelte, was nach §§ 22, 23 Kunsturhebergesetz (KUG) auch die Veröffentlichung der Fotos rechtfertige.