LG Essen: Biozid-Warnhinweis ist Werbung in unmittelbarer räumlicher Nähe beizustellen
Das LG Essen hat in seinem Urteil vom 28.04.2021 (Az.: 44 O 42/20) entschieden, dass der Produktwerbung für Biozidprodukte der gesetzlich vorgegebene Warnhinweis in unmittelbarer räumlicher Nähe beizustellen ist.