Verstoß gegen Biozidverordnung: Desinfektions-Hand-Schaum ist nicht hautfreundlich
Werbung für Biozidprodukte ist nach Vorgaben der EU nur beschränkt erlaubt. Insbesondere dürfen Produktrisiken z. B. von Desinfektionsmitteln nicht „verheimlicht“ werden. Biozidprodukte dürfen daher u. a. nicht als „hautfreundlich“ beworben werden.