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Der Geschichte um das Arbeitszeugnis folgt nun ein neues BAG-Urteil

Ein Ar­beit­ge­ber darf eine – ohne gesetzliche Verpflichtung – in das Arbeitszeugnis aufgenommene Dan­kes­for­mel nicht bei einem neuen Zeugnis strei­chen, auch wenn die ehe­ma­li­ge An­ge­stell­te mehrfach ein besseres Zeugnis verlangte. Ein An­spruch auf eine Dankesformel besteht in einem Fall dieser Art grundsätzlich auch dann nicht, wenn der Arbeitgeber aufgrund der Verbesserungswünsche die Dankesformel inhaltlich glaubwürdig nicht mehr für zutreffend hält.

Altersdiskriminierung durch „junges Team sucht…“?

Eine falsch gewählte Formulierung in einer Stellenanzeige kann für Unternehmen unangenehme Folgen haben. Ein Berliner Startup warb in einer Ausschreibung mit dem Hinweis auf ein „junges Team“. Darin sah ein abgelehnter Bewerber Altersdiskriminierung – im Gegensatz zum LAG Berlin-Brandenburg, das eine Benachteiligung und einen Entschädigungsanspruch des Mannes verneinte.

Arbeitgeber sollten hier besonders aufpassen.

Wie Arbeitgeber freiwillig schnell haften

Bundesarbeitsgericht Urteil vom 18.2.2020, Az. 3 AZR 206/18. Erteilt der Arbeitgeber Auskünfte, müssen die Auskünfte richtig, eindeutig und vollständig sein, und zwar auch dann, wenn der Arbeitgeber keine Auskunft erteilen muss.