Person arbeitet an einem Laptop

BAG sieht Diskriminierung: Tarifliche Mehrarbeitszuschläge dürfen Teilzeitkräfte nicht benachteiligen

Das Bundesarbeitsgericht hat eine tarifvertragliche Regelung für unzulässig erklärt, nach der Mehrarbeitszuschläge erst ab der 41. Wochenstunde gezahlt werden – unabhängig davon, ob Beschäftigte in Voll- oder Teilzeit arbeiten. Eine solche Vorschrift verstoße gegen das Diskriminierungsverbot aus § 4 Abs. 1 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG).

Hände tippen auf einer Laptop-Tastatur

Der Geschichte um das Arbeitszeugnis folgt nun ein neues BAG-Urteil

Ein Ar­beit­ge­ber darf eine – ohne gesetzliche Verpflichtung – in das Arbeitszeugnis aufgenommene Dan­kes­for­mel nicht bei einem neuen Zeugnis strei­chen, auch wenn die ehe­ma­li­ge An­ge­stell­te mehrfach ein besseres Zeugnis verlangte. Ein An­spruch auf eine Dankesformel besteht in einem Fall dieser Art grundsätzlich auch dann nicht, wenn der Arbeitgeber aufgrund der Verbesserungswünsche die Dankesformel inhaltlich glaubwürdig nicht mehr für zutreffend hält.

Goldfarbener Richterhammer

Altersdiskriminierung durch „junges Team sucht…“?

Eine falsch gewählte Formulierung in einer Stellenanzeige kann fĂĽr Unternehmen unangenehme Folgen haben. Ein Berliner Startup warb in einer Ausschreibung mit dem Hinweis auf ein „junges Team“. Darin sah ein abgelehnter Bewerber Altersdiskriminierung – im Gegensatz zum LAG Berlin-Brandenburg, das eine Benachteiligung und einen Entschädigungsanspruch des Mannes verneinte.