Thema Bundesdatenschutzgesetz und Kündigungsschutz
Wer als Arbeitnehmer intern zum Datenschutzbeauftragten benannt wurde, genießt einen besonderen Kündigungsschutz. Das LAG Sachsen musste sich nun mit der Frage beschäftigen, ob dies auch für den Stellvertreter des Datenschutzbeauftragten gilt.