Ein deutscher Verein zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs verklagte PB Vi Goods vor einem deutschen Gericht auf Unterlassungdes Verkaufs eines alkoholfreien Getränks unter dem Namen „Virgin Gin Alkoholfrei“.
(…) Mit Urteil vom 9.10.2025, Az. BGH I ZR 183/24 hat der BGH in letzter Instanz bestätigt, dass die bloße Angabe von einem 30-Tages-Bestpreis in einer Fußnote die Anforderungen der Preisangabenverordnung nicht erfüllt und als wettbewerbswidrig anzusehen ist, wenn sie von einem Bezug zu anderen Preisinformationen überlagert wird.
Schon seit Jahren befinden sich der Axel-Springer-Konzern und die Kölner Eyeo GmbH, die den Werbeblocker AdblockPlus vertreibt, im Streit. Der Medienkonzern beklagt, der HTML-Code der Webseite werde durch den Werbeblocker-Einsatz unzulässig bearbeitet, was gegen das Urheberrecht verstoße. In den Vorinstanzen hatte der Konzern keinen Erfolg. Nach dem EuGH-Urteil zur Cheat-Software haben die Parteien nun Zeit zur erneuten Stellungnahme. Damit wird es 2024 kein Urteil mehr geben.