Markiert: Bundesgerichtshof

BGH-Paukenschlag zum Cardsharing: Kein Computerbetrug ohne Stoffgleichheit

Die strafrechtliche Bewertung der Pay-TV-Piraterie mittels Cardsharing erfährt durch eine aktuelle Entscheidung des BGH eine maßgebliche Zäsur. Während die unbefugte Nutzung verschlüsselter Sendesignale zivilrechtlich zweifellos sanktioniert bleibt, scheitert eine Verurteilung wegen Computerbetruges an den dogmatischen Hürden des Vermögensschadens.

Beauty-Claim oder Health-Claim? Wann kippt ein Beauty-Versprechen ins Gesundheitsversprechen?

(…) Kollagen-Drinks gelten als Lifestyle-Trend. Online werben Hersteller mit glatter, elastischer Haut, wissenschaftlich belegten Effekten und „sichtbaren Ergebnissen“. Doch ab wann wird aus einem Schönheitsversprechen eine Gesundheitsangabe – und damit eine verbotene Aussage nach europäischem Recht?

Verbraucherschutzzentrale gewinnt gegen Facebook

Facebook (heute Meta) hat im Jahr 2012 den Nutzern auf seiner Plattform ein „App-Zentrum“ angeboten, in dem die Nutzer kostenlos Spiele anderer Anbieter spielen konnten. Klickte der Nutzer auf den Button „Sofort spielen“, so erlaubte er der jeweiligen App Inhalte in seinem Namen zu posten und personenbezogene Daten, wie z. B. die E-Mail-Adresse an Drittanbieter weiterzugeben.

„Cheat-Software“ für Spielkonsolen verstößt nicht gegen Urheberrecht, soweit sie Objekt- oder Quellcode der Spielesoftware nicht umschreibt

Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass der Vertrieb von Software, die dem Nutzer die Manipulation des Programmablaufs eines Computerspiels ermöglicht, ohne die Programmdaten des Objekt- oder Quellcodes der auf der Spielkonsole eingesetzten Spielesoftware zu verändern, nicht das Urheberrecht des Spieleherstellers an der Spielesoftware verletzt.

Fotografen-Foto massiv für Werbezwecke genutzt

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Berufsfotograf von einem Nahrungsergänzungsmittel-Unternehmen genaue Auskunft über jede Verwendung seines Porträtfotos verlangen darf. Der BGH hielt die einmalige Zahlung von 180 Euro für deutlich zu niedrig, weil das Bild in der Folge auf mehr als 25 Produktverpackungen und in Teleshopping-Sendungen eingesetzt worden war.

Versandunternehmen OTTO: Online-Kündigung muss einfach sein

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass auch bei befristeten Verträgen mit Einmalzahlung eine Kündigungsschaltfläche auf der Website des Anbieters notwendig ist. Entscheidend ist, dass der Anbieter über einen längeren Zeitraum hinweg Leistungen erbringt.