Die strafrechtliche Bewertung der Pay-TV-Piraterie mittels Cardsharing erfährt durch eine aktuelle Entscheidung des BGH eine maßgebliche Zäsur. Während die unbefugte Nutzung verschlüsselter Sendesignale zivilrechtlich zweifellos sanktioniert bleibt, scheitert eine Verurteilung wegen Computerbetruges an den dogmatischen Hürden des Vermögensschadens.
Dürfen Versandapotheken mit Gutscheinen für E-Rezepte werben? Was unterscheidet einen zulässigen Rabatt von einer verbotenen Werbegabe? Und warum spielt es eine Rolle, dass der Gutscheinwert die Zuzahlung übersteigt?
Seit Jahrzehnten gehört Miss Moneypenny zur Welt von James Bond. Dennoch darf ihr Name für Sekretariatsdienste genutzt werden. Der BGH hat nun entschieden, dass der Name der Figur nicht geschützt ist.
(…) Kollagen-Drinks gelten als Lifestyle-Trend. Online werben Hersteller mit glatter, elastischer Haut, wissenschaftlich belegten Effekten und „sichtbaren Ergebnissen“. Doch ab wann wird aus einem Schönheitsversprechen eine Gesundheitsangabe – und damit eine verbotene Aussage nach europäischem Recht?
Facebook (heute Meta) hat im Jahr 2012 den Nutzern auf seiner Plattform ein „App-Zentrum“ angeboten, in dem die Nutzer kostenlos Spiele anderer Anbieter spielen konnten. Klickte der Nutzer auf den Button „Sofort spielen“, so erlaubte er der jeweiligen App Inhalte in seinem Namen zu posten und personenbezogene Daten, wie z. B. die E-Mail-Adresse an Drittanbieter weiterzugeben.
Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass der Vertrieb von Software, die dem Nutzer die Manipulation des Programmablaufs eines Computerspiels ermöglicht, ohne die Programmdaten des Objekt- oder Quellcodes der auf der Spielkonsole eingesetzten Spielesoftware zu verändern, nicht das Urheberrecht des Spieleherstellers an der Spielesoftware verletzt.
Darf man für minimalinvasive Schönheitseingriffe wie Unterspritzungen der Lippen mit Hyaluron mit Vorher-Nachher Bildern werben? Oder verstößt dies gegen das Heilmittelwerberecht? Den Fall von Dr. Rick und Dr. Nick hat nun der Bundesgerichtshof entschieden.
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Berufsfotograf von einem Nahrungsergänzungsmittel-Unternehmen genaue Auskunft über jede Verwendung seines Porträtfotos verlangen darf. Der BGH hielt die einmalige Zahlung von 180 Euro für deutlich zu niedrig, weil das Bild in der Folge auf mehr als 25 Produktverpackungen und in Teleshopping-Sendungen eingesetzt worden war.
Beschluss vom 17. Juni 2025 – EnVR 10/24: Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat (…) entschieden, dass die Bundesnetzagentur die Öffentlichkeit darüber informieren durfte, sie habe der betroffenen Energielieferantin diese Tätigkeit zum Schutz der Haushaltskunden untersagt.
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass auch bei befristeten Verträgen mit Einmalzahlung eine Kündigungsschaltfläche auf der Website des Anbieters notwendig ist. Entscheidend ist, dass der Anbieter über einen längeren Zeitraum hinweg Leistungen erbringt.