Wende im Fall eines Tagesspiegel-Redakteurs: Keine Auskunft zu Hintergrundgesprächen mit Merkel
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg hat mit Urteil vom 8. Juni 2022 die Klage eines Journalisten, der Redakteur beim Berliner Tagesspiegel ist, gegen das Bundeskanzleramt auf Erteilung von Auskünften zu den im Jahr 2016 vom Bundeskanzleramt bzw. der damaligen Bundeskanzlerin geführten Hintergrundgesprächen abgewiesen.