Schutz vor Gesundheitsgefahren auf Lebensmittelverpackungen
Zum Schutz der Verbraucher vor möglichen Gesundheitsgefahren im Verkehr mit bedruckten Lebensmittelbedarfsgegenständen hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft eine Verordnung auf den Weg gebracht, die unter anderem eine Positivliste der Stoffe vorsieht, die bei einer solchen Bedruckung verwendet werden dürfen: die Einundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Bedarfsgegenständeverordnung; kurz „Druckfarbenverordnung“ (BR-Drucks. 655/21).