Bundesgerichtshof zur Zulässigkeit einer Pressemitteilung der Bundesnetzagentur
Beschluss vom 17. Juni 2025 – EnVR 10/24: Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat (…) entschieden, dass die Bundesnetzagentur die Öffentlichkeit darüber informieren durfte, sie habe der betroffenen Energielieferantin diese Tätigkeit zum Schutz der Haushaltskunden untersagt.