Gesetz zum Abkommen ĂĽber ein Einheitliches Patentgericht nichtig
Das Gesetz zu dem Ăśbereinkommen ĂĽber ein Einheitliches Patentgericht (EPGĂś-ZustG), das Hoheitsrechte auf das Einheitliche Patentgericht ĂĽbertragen soll, ist nichtig.
Das Gesetz zu dem Ăśbereinkommen ĂĽber ein Einheitliches Patentgericht (EPGĂś-ZustG), das Hoheitsrechte auf das Einheitliche Patentgericht ĂĽbertragen soll, ist nichtig.

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