Mit (…) veröffentlichtem Beschluss hat die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts die Unzulässigkeit einer Richtervorlage zu Art. 240
§ 5 Abs. 1 Satz 1 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) festgestellt. Diese Vorschrift erlaubte es Veranstaltern von Freizeitveranstaltungen, anstelle einer Erstattung des Eintrittspreises einen Gutschein auszugeben, wenn Veranstaltungen aufgrund der Corona-Pandemie ausfielen (sogenannte Gutscheinlösung).
Die Stadt Duisburg durfte nicht pauschal einer ungeimpften Mitarbeiterin der Krankenhausverwaltung die Tätigkeit verbieten. Das Infektionsschutzgesetz diene dem Schutzzweck der Infektionsbekämpfung und könne nicht unbeschränkt angewendet werden.
Die „Bild“-Reporterin Lydia Rosenfelder wollte mehr zu den Gesprächsinhalten des Abends wissen. Im Zuge der Recherche stellte sie unter anderem fest, dass die vom BVerfG zu dem Ereignis herausgegebene Akte weder Inhalte der gehaltenen Vorträge enthielt noch alle Dokumente vorhanden waren, die sich in der von der Bundesregierung herausgegebenen Akte fanden.
Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde des IT-Unternehmens Kaspersky gegen eine Warnung vor seinen Produkten durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik nicht zur Entscheidung angenommen.
Jan Böhmermanns Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht ist nicht zur Entscheidung angenommen worden (Beschluss vom 26.1.2022, Az.1 BvE 2026/19). Die einzige Begründung: Die Verfassungsbeschwerde habe keine Aussicht auf Erfolg.
Wie weit geht die Meinungsfreiheit? Das ist wohl die wichtigste Frage, wenn es um Hassrede im Netz geht. Nun hat das BVerfG im Fall von Grünen-Politikerin Renate Künast eine Entscheidung dazu getroffen.
Verbundene Datenverarbeitungen verletzen Versicherte nicht in ihrem Recht auf informationelle Selbstbestimmung, da die Nutzung einer elektronischen Patientenakte für Versicherte freiwillig ist. Das hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe beschlossen und eine Verfassungsbeschwerde wegen fehlender Zulässigkeit nicht zur Entscheidung angenommen (Beschluss vom 4. Januar 2021, Az. 1 BvR 619/20).
Wer geblitzt wurde und ein Bußgeld wegen zu hoher Geschwindigkeit bekommt, darf die Messdaten von Blitzern einsehen und überprüfen. Das hat das BVerfG in Karlsruhe entschieden.
Die Äußerung „Ugah Ugah“ gegenüber einem dunkelhäutigen Kollegen verletzt dessen Menschenwürde und kann daher nicht durch die Meinungsfreiheit gerechtfertigt werden. So entschied das Bundesverfassungsgericht in einem kürzlich veröffentlichten Beschluss (Beschl. v. 02.11.2020, AZ. 1 BvR 2727/19).