BVerfG schützt Rundfunkfreiheit Wohnungsdurchsuchung bei Redakteur war verfassungswidrig
Dürfen die Privaträume eines Journalisten durchsucht werden, weil er auf die Archivseite eines verbotenen Vereins verlinkt hat – obwohl unklar war, ob dieser Verein überhaupt noch besteht? Diese Frage hat das BVerfG nun endgültig entschieden. Doch es bleiben wichtige grundrechtliche Fragen offen.