BVerwG zu Herbaria-Getränk: Kein EU-Bio-Siegel für „Blutquick“
Ein Bio-Getränk darf nicht mit dem EU-Bio-Siegel oder dem deutschen Bio-Siegel verkauft werden, wenn ihm Vitamine und Mineralstoffe nicht pflanzlichen Ursprungs zugesetzt wurden. Das Bundesverwaltungsgericht entschied, dass in einem solchen Fall auch Hinweise in der Zutatenliste auf ökologischen Landbau unzulässig sind.