Markiert: C-354/22

EuGH klärt Winzer-Streit: Wann der Begriff „Weingut“ verwendet werden darf

Ein Wein kann auch dann von einem bestimmten Winzerbetrieb hergestellt sein, wenn dieser für das Keltern der Trauben eine fremde Anlage gemietet hat. Liegen zudem bestimmte Voraussetzungen vor, darf der Winzerbetrieb bei der Vermarktung des Weins dann auch den eigenen Namen und den Begriff „Weingut“ verwenden, so der EuGH.