Newsletter-Einwilligung muss bestimmt sein
Der rechtskonforme Versand von E-Mail-Newslettern hängt stets von der ausdrücklichen Einwilligung des Empfängers ab. Um wirksam zu sein, muss die Einwilligung allerdings auch hinreichend informiert erteilt werden und den Bezugspunkt eindeutig offenlegen. Dass es an einer wirksamen Einwilligung in den Erhalt von werbenden Newslettern fehlt, wenn ein Einverständnis lediglich für den Mailversand von „Informationen“ eingeholt wird, entschied mit Urteil vom 18.6.2020 (Az. 31 O 59/19) jüngst das LG Frankfurt an der Oder.