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Cookie-Einwilligungspflicht wird festgesetzt

Am 20.5.2021 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Regelung des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien (TTDSG) beschlossen, das mit Geltung ab dem 1.12.2021 eine Einwilligungspflicht für technisch nicht erforderliche Cookies kodifiziert.

Es ist mehr als ein Ankreuzkästchen erforderlich!

Ankreuzkästchen ist keine Einwilligung

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