Markiert: das Boot

„Das Boot“-Kameramann einigt sich außergerichtlich

Der für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs sollte im April 2021 darüber entscheiden, ob dem Kameramann Jost Vacano eine weitere angemessene Beteiligung an den Einnahmen des Filmwerks „Das Boot“ zusteht.

Die Prozesse des Chefkameramanns des Werkes „Das Boot“ werden fortgesetzt

Der Kläger macht gegen die Beklagten für nach dem 28. März 2002 erfolgte Werknutzungen jeweils einen Anspruch auf weitere angemessene Beteiligung nach § 32a Abs. 1 UrhG (Beklagte zu 1) und § 32a Abs. 2 UrhG (Beklagte zu 2 und 3) geltend, weil ihre aus der Werknutzung gezogenen Erträgnisse und Vorteile in einem auffälligen Missverhältnis zu seiner Vergütung stünden.