OLG Hamburg entscheidet über Urheberrecht für Verleger
Nur die Verträge zwischen der PMG und dem Kunden der PMG, in dessen Auftrag der Medienbeobachter tätig wird, erlauben das Einscannen der später ordnungsgemäß lizenzierten Artikel.
Nur die Verträge zwischen der PMG und dem Kunden der PMG, in dessen Auftrag der Medienbeobachter tätig wird, erlauben das Einscannen der später ordnungsgemäß lizenzierten Artikel.