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Personalisierte Briefwerbung nach DSGVO ohne Einwilligung zulässig

Die Verarbeitung personenbezogener Namens- und Adressdaten für die werbliche Ansprache ist nur bei entsprechender datenschutzrechtlicher Rechtfertigung zulässig. Für bestimmte Werbeformen (etwa die Mail- oder SMS-Werbung) existieren insoweit spezialgesetzliche Einwilligungserfordernisse. Ob auch die personalisierte Briefwerbung von einer vorherigen Einwilligung abhängt oder vielmehr auf berechtigte Werbeinteressen gestützt werden kann, entschied jüngst das OLG Stuttgart.

LG München I: Kein absolutes Kopplungsverbot bei Online-Shop-Registrierung und Newsletter-Anmeldung

Im Online-Handel sorgt die Kopplung von Vertragsschluss und Newsletter-Anmeldung oft für Unsicherheit beim Datenschutz. Laut dem gesetzlichen Kopplungsverbot gilt eine Zustimmung als unfreiwillig, wenn eine Leistung (bzw. Vertragsschluss) an die Erteilung einer Einwilligung gekoppelt wird, welche für den eigentlichen Verarbeitungszweck nicht erforderlich ist. Welche praktische Bedeutung hat das Kopplungsverbot und wie bewerten Gerichte dieses Verbot? Ein neues Urteil des LG München gibt Aufschluss. Mehr dazu im folgenden Beitrag.

EuGH: In DSGVO-Auskunft müssen Datenempfänger konkret benannt werden, Kategorien reichen nicht aus

Das geltende Datenschutzrecht gewährt dem Betroffenen mit dem Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO einen umfassenden Anspruch auf Information über Inhalt und Umfang der ihn betreffenden Datenverarbeitungen. Im Rahmen der Auskunft ist auch über Empfänger bzw. Kategorien von Empfängern dieser Daten zu informieren. Nun hat der EuGH entschieden, dass grundsätzlich immer konkrete Empfänger benannt werden müssen.

Nachfolger für Privacy Shield beschlossen

Nachdem der EuGH 2020 das sogenannte „Privacy Shield“, womit eine sichere Datenübermittlung aus der EU in die USA gewährleistet werden sollte, gekippt hat, liegt nun ein neues Datenschutzabkommen auf dem Tisch.

Kein Schadensersatz bei verspäteter DSGVO-Auskunft

Der Auskunftsanspruch ist mit strengen Reaktionsfristen verbunden und muss vom Verantwortlichen grundsätzlich innerhalb eines Monats erfüllt werden. Dass eine verspätete Auskunft aber nicht automatisch zum Schadensersatz berechtigt, entschied (…) jüngst das LG Leipzig.

Facebook muss Pseudonyme zulassen

Nach dem BGH-Urteil vom 27.1.2022 (Az. III ZR 3/21 und III ZR 4/21) ist klar: Wer schon vor dem 25.5.2018 angemeldet war, darf weiterhin anonym bleiben. Wie es für neuere Nutzer und die Frage der Anonymität im Internet generell aussieht, ist weiterhin unklar.

Weiterleitung von Gerichtsentscheidungen verletzt Datenschutz

Gerichtsentscheidungen dürfen nicht an andere Behörden weitergeleitet werden, wenn die Beteiligten darin namentlich genannt werden. Ein Verstoß kann zu einem Schadensersatzanspruch gemäß Art. 82 DSGVO wegen Verletzung der DSGVO führen. Das bestätigte das LG Köln jüngst in einem Urteil (Az. 5 O 84/21), entschied aber, dass es im konkreten Fall an einem kausalen Schaden für einen solchen Anspruch fehle.