Markiert: Datenschutzgrundverordnung

OVG Saarland: Die Einholung einer Einwilligung für Telefonwerbung per E-Mail Double-Opt-In ist nicht möglich

Die Klägerin war im Bereich der Versicherungsvermittlung, der Vermögensanlage sowie der Finanzierung tätig und betrieb in diesem Zusammenhang telefonische Werbeansprachen. Ein Ehepaar wandte sich mit einer Eingabe per E-Mail an die zuständige Datenschutzbehörde und führte aus, es sei von einem Callcenter der Klägerin zu Werbezwecken kontaktiert worden, ohne dass sie eine Einwilligung in eine solche Werbeansprache erteilt hätten.