Erlaubte private Nutzung von E-Mail und WhatsApp: Darf der Arbeitgeber Nachrichten auswerten?
Im Rahmen eines arbeitsrechtlichen Kündigungsschutzprozesses hat das LAG Stuttgart Leitlinien dazu aufgestellt, inwieweit Arbeitgeber personenbezogene Daten von Arbeitnehmern auf dienstlichen Kommunikationsmitteln verarbeiten dürfen, wenn es um die Entscheidung über die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses geht....