Werbung fĂĽr ein Desinfektionsmittel mit der Angabe „Hautfreundlich“ ist unzulässig
Urteil vom 10. Oktober 2024 – I ZR 108/22: Der unter anderem fĂĽr das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass die Verwendung der Angabe „Hautfreundlich“ in der Werbung fĂĽr ein Desinfektionsmittel unzulässig ist.


