Der Brite Josh Wardle veröffentlichte im Juni 2021 auf seiner privaten Website ein einfaches Worträtsel: Jeden Tag gab es ein neues, fünfbuchstabiges Lösungswort, für das man sechs Versuche und farbige Hinweise erhielt. Das Spiel hieß „Wordle“ und verbreitete sich ab Januar 2022 explosionsartig. Zu diesem Zeitpunkt besuchten täglich über hunderttausend Menschen die Seite, auch in Deutschland.
Kann ein deutscher Markeninhaber gegen einen im EU-Ausland sitzenden Onlinehändler vorgehen, wenn dieser dort rechtsverletzende Ware besitzt? Oder ist der Markeninhaber mangels Rechten in dem Land schutzlos?
„Nordic Wood“ klingt nach einem schicken Lifestyle-Label für das nächste Bauprojekt. Doch das BPatG sah keine Chance, den Begriff als Marke für Baumaterialien schützen zu lassen. Holz bleibe Holz, und „Nordic Wood“ beschreibe eben nur, woher das Holz komme – nämlich aus dem Norden. Mehr Fantasie sahen die Richter darin nicht und wiesen die Anmeldung zurück.
Mit Beschluss vom 29. Juni 2023 hat der Bundesgerichtshof die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision der Markeninhaberin zurückgewiesen. Damit ist das Löschungsurteil des Kammergerichts rechtskräftig und die umstrittene Marke „Black Friday“ muss endgültig aus dem Register des Deutschen Patent- und Markenamts gelöscht werden.
Spekulationsmarke: Das hat jetzt weniger mit einem Weihnachtsgebäck zu tun, als vielmehr mit der vorratsmäßigen Anmeldung von Marken ohne wirkliche Nutzungsabsicht – dafür aber meist mit Behinderungsabsicht. Eine solche Marke kommt aber meist nicht weit, wie ein Beschluss des DPMA (13.10.2021; 30 2015 048 635) zeigt.
Die Inhaberin der Marke „Black Friday“ ist mit ihrem Versuch gescheitert, die Löschung der umstrittenen Wortmarke zu verhindern. Die Marke „Black Friday“ wurde am vergangenen Freitag durch das Kammergericht Berlin mit Wirkung ab dem 25.4.2019 für verfallen erklärt.
Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main hat einem Online-Händler im Eilverfahren den Verkauf von Hunderegenjacken unter Verwendung des Zeichens „The Dog Face“ untersagt. Der Händler lehne sich damit in unzulässiger Weise an die bekannte und beliebte Marke „The North Face“ an (Beschl. v. 28.6.2022, Az. 6 W 32/22).
Die Inhaberin der deutschen Wortmarke Black Friday wehrt sich gegen das gezielte Streuen von Gerüchten, dass die Marke gelöscht wurde. Aus diesem Grund wurde der Plattformbetreiber Pepper Media Holding GmbH, der die Webseite mydealz.de betreibt, abgemahnt. Dieser hatte in einer Pressemitteilung behauptet, dass Black Friday „nicht mehr markenrechtlich geschützt“ sei. Das entspricht jedoch nicht den Tatsachen.