Streit um „Wittenberger Sau“ wird fortgesetzt
Das an der Außenfassade der Wittenberger Stadtkirche angebrachte Sandsteinrelief – die „Wittenberger Sau“ – muss nicht entfernt werden. Das hatte der Bundesgerichtshof kürzlich entschieden (Urt. v. 14.6.2022, Az. VI ZR 172/20). Doch der Mann der gegen das Relief klagte, gibt sich noch nicht geschlagen.