OLG Hamburg zur Differenzbesteuerung
Das OLG Hamburg hat mit Urteil vom 19.12.2019 (Az.: 15 U 44/19) entschieden, dass Online-Händler bei Angeboten, die der Differenzbesteuerung nach § 25a UStG unterliegen, klar und eindeutig über diesen Umstand aufklären müssen, wenn sich die Angebote nicht ausschließlich an Verbraucher richten.