(…) Jemand erstellt auf einem großen Social-Media-Dienst mehrere Fake-Profile einer realen Person – komplett mit echtem Namen, echten Fotos und sogar der richtigen Arbeitsstelle. Die Plattform wird darauf aufmerksam gemacht, reagiert aber wochen- und monatelang nicht. Das OLG München (Urteil vom 20.1.2026 – 18 U 2360/25) bejaht eine Haftung des Plattformbetreibers als mittelbarer Störer.
Der EuGH hat geurteilt, dass Amazon den Digital Services Act (DSA) einhalten und sein Werbearchiv öffentlich zugänglich machen muss. Die erstinstanzliche Entscheidung des EuG, die Anwendung des DSA für Amazon auszusetzen, wurde aufgehoben.
Tech-Giganten wie Facebook und Google müssen in der Europäischen Union künftig deutlich strengere Regeln einhalten. Das Europäische Parlament hat am 5.7.2022 nämlich dem „Digital Services Act“ (DSA) und dem „Digital Markets Act“ (DMA) mit großer Mehrheit zugestimmt.