Markiert: DPMA

Sunday muss das Gerichtsurteil hinnehmen.

Wie gewonnen so zerronnen: Spekulationsmarke mit Behinderungsabsicht

Spekulationsmarke: Das hat jetzt weniger mit einem Weihnachtsgebäck zu tun, als vielmehr mit der vorratsmäßigen Anmeldung von Marken ohne wirkliche Nutzungsabsicht – dafür aber meist mit Behinderungsabsicht. Eine solche Marke kommt aber meist nicht weit, wie ein Beschluss des DPMA (13.10.2021; 30 2015 048 635) zeigt.

Wortmarke Black Friday: Markeninhaberin wehrt sich gegen falsche Gerüchte

Die Inhaberin der deutschen Wortmarke Black Friday wehrt sich gegen das gezielte Streuen von Gerüchten, dass die Marke gelöscht wurde. Aus diesem Grund wurde der Plattformbetreiber Pepper Media Holding GmbH, der die Webseite mydealz.de betreibt, abgemahnt. Dieser hatte in einer Pressemitteilung behauptet, dass Black Friday „nicht mehr markenrechtlich geschützt“ sei. Das entspricht jedoch nicht den Tatsachen.