Markiert: DPMA

„Spezial“ als Marke für Bier zulässig? Bundespatentgericht urteilte

Kann ein Brauereiunternehmen den Begriff „Spezial“ als Wortmarke schützen lassen, wenn dieser im Bierhandel seit Jahrzehnten als Sortenbezeichnung gebräuchlich ist? Genügt der Verweis auf ähnliche eingetragene Marken anderer Unternehmen, um eine eigene Anmeldung durchzusetzen?

BPatG zur Wortmarke: „Bayern Bazi“ ist nur ein typischer Bayer aus Bayern

Mit „Bayern Bazi“ wollte ein Unternehmen eine neue Marke ins Register eintragen lassen, doch das BPatG machte einen Strich durch die Rechnung. Der Ausdruck sei nichts anderes als die Beschreibung eines typischen Bayern. Lustig klingen darf er, markenrechtlich taugt er aber nicht.

Holz bleibt Holz: „Nordic Wood“ nicht als Marke eintragungsfähig

„Nordic Wood“ klingt nach einem schicken Lifestyle-Label für das nächste Bauprojekt. Doch das BPatG sah keine Chance, den Begriff als Marke für Baumaterialien schützen zu lassen. Holz bleibe Holz, und „Nordic Wood“ beschreibe eben nur, woher das Holz komme – nämlich aus dem Norden. Mehr Fantasie sahen die Richter darin nicht und wiesen die Anmeldung zurück.

Sunday muss das Gerichtsurteil hinnehmen.

Wie gewonnen so zerronnen: Spekulationsmarke mit Behinderungsabsicht

Spekulationsmarke: Das hat jetzt weniger mit einem Weihnachtsgebäck zu tun, als vielmehr mit der vorratsmäßigen Anmeldung von Marken ohne wirkliche Nutzungsabsicht – dafür aber meist mit Behinderungsabsicht. Eine solche Marke kommt aber meist nicht weit, wie ein Beschluss des DPMA (13.10.2021; 30 2015 048 635) zeigt.

Wortmarke Black Friday: Markeninhaberin wehrt sich gegen falsche Gerüchte

Die Inhaberin der deutschen Wortmarke Black Friday wehrt sich gegen das gezielte Streuen von Gerüchten, dass die Marke gelöscht wurde. Aus diesem Grund wurde der Plattformbetreiber Pepper Media Holding GmbH, der die Webseite mydealz.de betreibt, abgemahnt. Dieser hatte in einer Pressemitteilung behauptet, dass Black Friday „nicht mehr markenrechtlich geschützt“ sei. Das entspricht jedoch nicht den Tatsachen.