Das Landgericht (LG) Köln hat der Klage wegen Unterlassung der Nutzung ihres Namens und Bildnisses der weltberühmten „Rock-Röhre“ Tina Turner (Klägerin) mit ihrem unnachahmbaren lebendigen Stimmen-Timbre stattgegeben gegen die Produzentin (Beklagte) (…).
Das 3. (!) Mal wird das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG Hamburg) aufgrund diverser Zurückverweisungen mit der dem Leser bekannten Sache zu erneuter Entscheidungsfindung aufgrund Urteils des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 30.4.2020 (Az. I ZR 115/16) veranlasst.