Markiert: Dr. Oetker

Mehrfache Angabe verwirrt Verbraucher

Werden Brennwertangaben eines Müslis auf der Schmalseite der Verpackung ordnungsgemäß abgedruckt, auf der Vorderseite aber nur auszugsweise wiederholt, kann dies eine unzulässige Irreführung der Verbraucher sein. Das hat der BGH mit nun veröffentlichtem Urteil vom 7.4.2022 entschieden.

Müsli-Schlappe vor EuGH: Dr. Oetker muss Nährwerte klarer kennzeichnen

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass Nährwertangaben auf der Vorderseite von Lebensmittelverpackungen „einfach und leicht verständlich“ sein und einen Vergleich von Lebensmitteln sicherstellen sollten (Urt. v. 11.11.2021, Az. C-388/20).